
Die Risikoaktiva einer Bank (einschl. einer als rechtlich unselbstständige Einrichtung betriebenen Bausparkasse ) dürfen nach dem Eigenmittelgrundsatz das 12,5 fache des haftenden Eigenkapital s eines Instituts nicht übersteigen. Die Begrenzung gilt entspr. bei Institutsgruppe n (Bankkonzernen) für das nach dem Verfahren der quotalen Zusammenf....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikoaktiva-begrenzung/risikoakti
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